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Bundeskabinett lehnt steuerrechtliche Gleichstellung ab

veröffentlicht am 6. September 2012

Trotz verschärften Drucks von Parteien und Bundesrat hat die Bundesregierung in ihrer gestrigen Kabinettssitzung die steuerliche Gleichstellung im Jahressteuergesetz 2013 nicht verwirklicht.

Die steuerrechtliche Gleichstellung bleibt vorerst ein unerfüllter Wunsch – Foto: © Mary Hommel – Fotolia.com

Das Bundeskabinett erarbeitete eine Erwiderung auf die Änderungswünsche des Bundesrats zum Jahressteuergesetz. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums teilte mit, dass die Forderung der steuerrechtlichen Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften nicht umgesetzt werde.

Wenig nachvollziehbar bleibt in diesem Zusammenhang die Haltung der FDP. Der Parteivorsitzende Philipp Rösler erklärte unlängst in einem dapd-Interview, es sei an der Zeit, eingetragene Lebenspartnerschaften auch steuerrechtlich gleichzustellen. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger forderte Finanzminister Schäuble in einem Schreiben dazu auf, nicht auf die nächste Niederlage vorm Bundesverfassungsgericht zu warten. Stattdessen solle die Politik Handlungsfähigkeit demonstrieren. Eine Gleichstellung ließe sich durch das Jahressteuergesetz realisieren.

Im Beschluss des Bundeskabinetts ist von der Offensive für eingetragene Lebenspartnerschaft aber nichts mehr zu erkennen. Volker Beck verurteilte die FDP. Sie sei “erbärmlich eingeknickt” und betreibe eine „Pseudo-Gleichstellungspolitik“ aus wahlkampfstrategischen Gründen. LSVD-Sprecher Axel Hochrein warf dem Kabinett vor, die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und den Beschluss des Bundesrates „kaltschnäuzig“ zu ignorieren. Nun läge es an Bundestag und Bundesrat, für entsprechende Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren zu sorgen.