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Stellungnahme der BIG RBF-Fachkräfte zur Reform des Abstammungsrechts

veröffentlicht am 16. Mai 2019

Seit zwei Jahren gibt es die “Ehe für alle”. Eine Anpassung des Abstammungsrechtes an die gelebte Realität Regenbogenfamilie für eine moderne Eltern-Kind-Zuordnung steht aber noch aus. Denn insbesondere Regenbogenfamilien konnten – von dem mit der Eheöffnung eingeführtengemeinsamen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare abgesehen – bislang nicht von weiterer Gleichstellung profitieren.

Dies versucht der am 12. März 2019 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Diskussionsteilentwurf zu ändern. Allerdings bleiben etliche Aspekte zu völliger Gleichstellung von Regenbogenfamilien immer noch außen vor. So sieht der Entwurf etwa nur die Absicherung der medizinisch assistierte Familiengründung vor, sind  keinerlei Regelungsmöglichkeiten für Mehrelternfamilien vorgesehen und ist eine Abbildung des dritten Geschlechtseintrags “divers” nicht möglich.

Diese und weitere Probleme des vorliegenden Gesetzesentwurfes werden in der Stellungnahme der Bundesinteressengemeinschaft Regenbogenfamilienfachkräfte (BIG Regenbogenfamilienfachkräfte) präzise benannt. Aus unserer Sicht ist klar, dass es dringend notwendig ist, den gelebten Realitäten voruteilsfrei Rechnung zu tragen.