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Letzte Ausfahrt Bundesrat

veröffentlicht am 2. Juni 2020

Das Unglück hat sich angekündigt, aber jetzt wird es wohl real werden. Am 28.05. hat der Bundestag das neue Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet, das trotz Protesten auch Zwei-Mütter-Familien betreffen wird. Damit wurde ein deutliches Zeichen der Ignoranz gegenüber der Familiengründung lesbischer Paare gesetzt. Es gibt aber noch einen kleinen Hoffnungsschimmer.

Bundesrat hilf…

Das Problem: Ohne eine grundlegende Reform des Abstammungsrechtes müssen Frauenpaare, in deren Beziehung ein Kind geboren wird, weiterhin das Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Das nun verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz) sieht in § 9a vor, dass für lesbische Zwei-Mütter-Familien bei der Adoption des in die Ehe hineingeborenen Kindes ab dem 01.07.2020 vor Beginn des Adoptionsverfahrens eine obligatorische Beratung der beiden Mütter und ggf. des Samenspenders durchgeführt werden muss. Der Nachweis dieser Beratung soll zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. Weiterhin bestehen bleibt die erforderliche sogenannte fachliche Äußerung § 189 FamFG, also eine Stellungnahme zum Adoptionsgesuch durch das Jugendamt.

Ungeeignetes Verfahren

Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Verfahren der Stiefkindadoption völlig ungeeignet ist für Kinder, die in die Beziehung ihrer beiden Mütter hineingeboren werden, und die frühe Familienphase strak belastet. Sowohl diese Stellungnahme als auch die im neuen Gesetz vorgesehene Beratungspflicht diskriminieren lesbische Herkunftsfamilien. Sie sind die einzige Familienkonstellation, die unter dem Druck steht, ihre Bindung zu einem gemeinsam geplanten und in die Beziehung geborenen Kind unter Beweis zu stellen und sich entsprechend durchleuchten zu lassen.

Das grundlegende Problem, ausgelöst durch ein Abstammungsrecht, das die gesellschaftliche Familienvielfalt nicht abbildet, wird sich also in Zukunft noch verschärfen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Es gibt allerding noch eine Hürde, die das Gesetz nehmen muss: Es ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, das Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern.

Eine grundsätzliche Lösung muss her

Um endlich eine rechtlich klare Regelung zu finden, braucht es dringend eine Anpassung des Abstammungsrechtes. Bitte unterschreibt die Petition des LSVD auf allout.org und teilt den Link, wo immer möglich. Es haben schon mehr als 60.000 Menschen unterzeichnet.