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#Nodoption. Elternschaft Anerkennen: mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht

veröffentlicht am 29. Oktober 2020

Die lesbischen Eheleute M. und K. verlangen die gerichtliche Feststellung, dass K., der zweite rechtliche Elternteil des von M. geborenen gemeinsamen Kindes ist. Mit dem Antrag richtet sich die Familie gegen die diskriminierende Rechtslage im Abstammungsrecht.

Jetzt wird der Rechtsweg beschritten. Bild: Gerd Altmann auf Pixabay

Die derzeit einzig für Männer vorgesehene Regelungen zur Besetzung der zweiten Elternstelle, nämlich § 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), muss auch für Personen gelten, die keinen männlichen Geschlechtseintrag haben. Es gibt schlicht keine Rechtfertigung dafür, Familien ungleich zu behandeln und Kinder zu diskriminieren – nur weil ihr zweiter Elternteil eine Frau, divers oder nicht-binär ist.

Aktuell hat #Nodoption. Elternschaft Anerkennen acht Verfahren bei den Gerichten, davon sechs in Berlin. Die meisten Verfahren befinden sich in erster Instanz. Der Fall von M. und K. ist der erste, der beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verhandelt wird.

Das Team Nodoption vor dem Amtsgericht. Bild: Nodoption

Wir haben die seinerzeit von Christina Klitzsch-Eulenburg und Janina Eulenburg initiierte Kampagne in NRW durch das Erstellen einer Microsite unterstützt. Dort konnten sich Mitstreiter*innen eintragen und Kontakt aufnehmen. Mit u.a. “All Out”, dem LSVD sowie dem “Center for Intersectional Justice” werden die Zwei-Mütter-Paare weiter professionell unterstützt.

Mehr erfahrt Ihr im Instagram-Account von nodoption