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Eine Paragrafen-Zeichen lehnt an einer Wand

Recht

Am 30. Juni 2017 hat der Bundestag beschlossen, dass lesbische und schwule Paare heiraten dürfen. Die „Ehe für alle“ ist ein wichtiges Signal in einer Zeit, in der Homophobie in vielen Facetten wieder auf dem Vormarsch ist. Mit der Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule liegt Deutschland im internationalen Vergleich ziemlich weit hinten: Als erstes Land der Welt ermöglichten es 2001 die Niederlande gleichgeschlechtlichen Paaren zu heiraten. 17 weitere Staaten haben sich mittlerweile angeschlossen.

Ob die Eheöffnung tatsächlich umfassende Gleichstellung bedeutet, bleibt abzuwarten.

Offene Punkte bei Adoption und Abstammung

Rein rechtlich ist das gemeinsame Adoptionsrecht jetzt durch. Der entsprechende Passus im BGB lautet: „Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen“ (§ 1741 Abs. 2 Satz 2). Das könnte in der Praxis eher ein Zeichen als ein wirklicher Fortschritt sein. Wie letztlich in einem Adoptionsverfahren entschieden, und ob es tatsächlich gleiche Chancen geben wird, muss sich erst noch zeigen.

Auch muss das Abstammungsrecht umfassend reformiert werden: Denn auch nach der Einführung der „Ehe für alle“ müssen nicht-leibliche Mütter weiterhin eine Stiefkindadoption durchführen, um das Sorgerecht für ein Kind zu bekommen. Geplant ist das Reformvorhaben für die nächste Legislaturperiode.Vielleicht wird dann auch das überkommene Ehegattensplitting angegangen, denn es gilt, alle Beziehungskonstellationen zu fördern, in denen Kinder leben, und zwar unabhängig von der Rechtsform.

Längst ist also nicht alles getan, damit Familienvielfalt geschützt und gefördert wird.

Hier könnt Ihr unsre Forderungen dazu nachlesen